Wie kann ich einen Tafelausweis erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises, der zum Bezug der Lebensmittel und zum Erhalt der Essensangebote berechtigt, ist die finanzielle Bedürftigkeit. Hierzu legen Sie uns bitte z.B. einen der folgenden Bescheide bzw. Nachweise vor:
- Hartz IV-, Arbeitslosen- oder Grundsicherungsbescheid
- Rentenbescheid
- Einkommensnachweis von Geringverdienern (Wohngeldbescheid o.ä.)
- BaföG - Bescheid mit Studienbescheinigung
- Bescheid nach Asylbewerberleistungsgesetz
Bringen Sie bitte in jedem Fall Ihren Personalausweis mit!
Wo erhält man den Tafelausweis?
Sie erhalten Ihren Tafelausweis im Büro der Soester Tafel, dienstags und freitags in der Zeit von 10.30 bis 11.00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 15.30 bis 16.00 Uhr und 16.30 bis 17.00 Uhr. Der Mittwoch nachmittag steht bevorzugt Berufstätigen und Familien zur Verfügung.
Der Tafelausweis berechtigt Sie zum einmaligen Erhalt von Lebensmitteln in der Woche. Deshalb und damit wir eine gleichmäßige Auslastung an allen Tagen haben, werden wir mit Ihnen einen Ausgabetag bestimmen.
Wie lange ist der Tafelausweis gültig?
Auf dem Ausweis wird jeder Ihrer Besuche mit Datum vermerkt. Sobald die dort vorgegebene Anzahl ausgeschöpft ist, spätestens jedoch nach einem Jahr, verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Dann erfolgt eine neuerliche Überprüfung der finanziellen Bedürftigkeit.